Doktorandinnen und Doktorandenverträge

Doktorandinnen- und Doktorandenverträge

Siehe die derzeit laufende Ausschreibung (Bewerbungsfrist: 12. Mai 2024) unter Stellenangebote.

Seit 2023 vergibt das DFK Paris auf drei Jahre angelegte Doktorand/-innenverträge in Vollzeit. Die Förderung von besonders zukunftsweisenden Promotionsvorhaben in Paris vor Ort soll der dauerhaften, nachhaltigen Ausbildung und Vernetzung deutscher und französischer Kunsthistoriker/-innen dienen.

Die Doktorand/-innenförderung richtet sich nach den in Frankreich üblichen Verträgen zur Förderung von Promotionsvorhaben (contrat doctoral). Die Förderung beträgt 3 Jahre. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. Ziel der Förderung ist die erfolgreiche Realisierung eines Promotionsvorhabens.

Gefördert werden inhaltlich und methodisch innovative Fragestellungen im Bereich der Kunstgeschichte, die weitergehende Perspektiven entwickeln und über das bloße Schließen einer Forschungslücke hinausgehen. Ein Bezug zu den aktuellen Forschungsschwerpunkten des DFK Paris ist wünschenswert.

Die ausgewählten Doktorandinnen und Doktoranden nutzen die hervorragenden Arbeitsbedingungen und internationalen Kontakte des Instituts und unterstützen mit einem begrenzten Zeitaufwand auch die für Forschung notwendige Infrastruktur. 

Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftler/-innen, die am Anfang ihres Promotionsprojektes stehen und die an einer deutschen und/oder französischen Universität zur Promotion eingeschrieben sind. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt am DFK Paris seitens des Betreuers/der Betreuerin der Promotion in einem Empfehlungsschreiben ausdrücklich unterstützt wird. Erwartet werden darüber hinaus neben herausragenden wissenschaftlichen Leistungen und Qualifikation sehr gute Deutschkenntnisse bei mindestens guten Französischkenntnissen bzw. sehr gute Französischkenntnisse bei mindestens guten Deutschkenntnissen. Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind ebenfalls erwünscht. 

Die Forschungszuwendung richtet sich nach den in Frankreich üblichen Sätzen zur Förderung eines Promotionsvorhabens. Sie beträgt im ersten Förderjahr 2.300€ brutto monatlich. Pro weiterem Jahr erhöht sich die monatliche Vergütung um 100€ brutto. Der Fördervertrag bietet die in Frankreich üblichen Leistungen der Sozialversicherung (Rentenbeiträge, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.). Ggf. erfolgt die Versteuerung in Deutschland. Die Ausschreibung erfolgt im Frühjahr.