Doktorand:innenverträge

Doktorand:innenverträge

Die Förderung von besonders zukunfts­weisenden Promotions­vorhaben mit Voll­zeit­verträgen soll der exzellenten Ausbildung und nach­haltigen Vernetzung deutscher und französischer Kunst­historiker:innen dienen. Die Doktorand:innenförderung des DFK Paris richtet sich nach den in Frankreich üblichen Verträgen zur Förderung von Promotions­projekten (contrats doctoraux) für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. Ziel der Förderung ist die erfolg­reiche Vollendung einer Dissertation. Gefördert werden inhaltlich und methodisch innovative Frage­stellungen im Bereich der Kunst­geschichte, die weiter­gehende Perspektiven eröffnen und über das bloße Schließen einer Forschungs­lücke hinaus­gehen. Ein Bezug zu den aktuellen Forschungs­schwer­punkten des DFK Paris ist wünschens­wert.

Die Doktorandinnen und Doktoranden nutzen die hervorragenden Arbeits­bedingungen und inter­nationalen Kontakte des Instituts und unter­stützen mit einem begrenzten Zeit­aufwand auch die für Forschung not­wendige Infra­struktur. 

Bewerben können sich Nachwuchs­wissen­schaftler:innen, die am Anfang ihres Dissertations­projekts stehen und die an einer deutschen und / oder französischen Universität zur Promotion eingeschrieben sind. Voraussetzung ist, dass der Auf­enthalt am DFK Paris seitens des Betreuers bzw. der Betreuerin der Promotion in einem Empfehlungs­schreiben ausdrücklich unter­stützt wird. Erwartet werden darüber hinaus neben heraus­ragenden wissen­schaftlichen Leistungen und Qualifikationen sehr gute Deutsch­kenntnisse bei mindestens guten Französisch­kenntnissen bzw. sehr gute Französisch­kenntnisse bei mindestens guten Deutsch­kenntnissen. Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind ebenfalls erwünscht. 

Die Forschungszuwendung richtet sich nach den in Frankreich üblichen Sätzen zur Förderung eines Promotions­vorhabens. Sie beträgt im ersten Förderjahr 2.300€ brutto monatlich. Pro weiterem Jahr erhöht sich die monatliche Vergütung um 100€ brutto. Der Fördervertrag bietet die in Frankreich üblichen Leistungen der Sozial­versicherung (Renten­beiträge, Kranken­versicherung, Arbeits­losen­versicherung etc.). Ggf. erfolgt die Versteuerung in Deutschland.

Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Frühjahr.